Informationsethik: Freier Zugang zu Informationen durch Bibliothekare?!

16 November 2006

Freier Zugang zu Informationen durch Bibliothekare?!

Vortrag gehalten auf dem 95. Bibliothekartag, Dresden, 21.-24. März 2006
Barbara Schleihagen, DBV Geschäftsführerin


Der Karikaturenstreit

Es gibt hier wohl kaum jemand, der sich in den letzten Wochen nicht Gedanken über die Grenzen der Meinungsfreiheit gemacht hat. Die dänischen Mohammedkarikaturen haben ein komplexes Thema in die öffentliche Diskussion zurückgebracht. Auch in der Mailingliste inetbib fragte kürzlich ein Kollege, ob unter dem Eindruck der politischen Ereignisse eine öffentliche Bibliothek die Satire-Zeitschriften Eulenspiegel, Titanic oder eine Zeitung mit Karikaturen nicht mehr öffentlich auslegen darf. Und er stellte auch gleich die grundsätzliche Frage:
was heisst für die Bibliothek „politisch neutral“ in dieser Beziehung? Leider konnte er eine Diskussion darüber nicht entfachen. Nur ein Kollege wies darauf hin, dass man mit anderen „Problemfällen“ wie NS-Literatur ja auch nicht „hausieren“ ginge, und dass es doch hier von Vorteil sei, dass „Bibliotheken eher nicht so lautstark wahrgenommen werden“.

Im IFLA/FAIFE Ausschuss, der sich mit dem freien Zugang zur Information und
Meinungsfreiheit in Bibliotheken befasst, wurde das Thema auf der letzten Sitzung vor zwei Wochen ausführlich besprochen. Was bedeutet es für die Meinungsfreiheit, wenn durch eine Veröffentlichung Millionen von Muslime sich und ihre Religion beleidigt sehen? Soll man gegebene Freiheiten wirklich in Gänze ausreizen? Sollte man sich nicht bei dem zurückhalten, was den Menschen heilig ist? Und was bedeutet das für Bibliotheken und ihren Bestand? Wie sollten sich Bibliothekare verhalten? Eine kubanische Kollegin hatte den Abdruck der Karikaturen aus dem Internet heruntergeladen, und konnte den Aufruhr nicht nachvollziehen.
Ein Kollege aus England wies auf die Verantwortung hin, die mit Informationsfreiheit
verbunden sei. Ein Kollege aus Schweden zitierte aus einer weltweiten Untersuchung zu unterschiedlichen Wertevorstellungen und plädierte für eine Stellungnahme. Ein Kollege aus China kannte die Karikaturen offenbar nicht, was mit der eingeschränkten
Informationsfreiheit in seinem Land zu tun haben könnte. Eine Kollegin aus Dänemark berichtete, dass die Nachfrage in Bibliotheken nach den entsprechenden Zeitungen sehr groß sei, und man sie vor Diebstahl schützen müsse, es aber keine Berichte von Problemen in Bibliotheken gäbe. Die Vertreterin des Office for Intellectual Freedom des amerikanischen Bibliotheksverbandes berichtete von drei Anfragen von Bibliothekaren, wie sie mit der Forderung von Benutzern, bestimmte Bücher über den Islam aus dem Bestand zu nehmen, verfahren sollten. Ihr Rat lautete: so wie immer, wenn Zensurversuche unternommen werden.

Noch scheint der Karikaturenstreit keine Auswirkungen in Bibliotheken zu zeigen, aber es gibt Unsicherheiten unter den Bibliothekaren. Nach ausführlicher Diskussion hat sich der IFLA/FAIFE Ausschuss daher entschlossen, noch keine formale Stellungnahme abzugeben, sondern die Gelegenheit zu nutzen, um auf der kommenden IFLA-Konferenz in Seoul das Thema mit all seinen Facetten in einem Offenen Forum für die breite Diskussion zu öffnen, und dabei die konkrete Umsetzung der Prinzipien der Informationsfreiheit in Bibliotheken zu verdeutlichen.

Denn der Karikaturenstreit ist ein gutes Beispiel für die Komplexität, die mit dem Thema „geistige Freiheit“ verbunden ist. Es werden im Karikaturenstreit drei Aspekte deutlich: ein kultureller Aspekt, bei dem religiöse und säkularisierte Wertegemeinschaften aufeinander treffen, ein politischer Aspekt, bei dem Menschenmengen mit religiösen Begründungen gezielt für bestimmte Zwecke manipuliert werden, und ein informationsbezogener Aspekt, bei dem es um Fragen nach den Grenzen der Informationsfreiheit geht, und um Fragen der Informationsethik.

Gibt es Grenzen der Toleranz? Ja. Natürlich darf eine Karikatur scharf kritisiert und für moralisch fragwürdig erklärt werden. Gibt es Grenzen für die Informationsfreiheit? Ja. Aber diese Grenzen setzt in einem demokratischen Staat nicht der gute Geschmack oder das moralische Empfinden Einzelner oder auch größerer Gruppen, sondern einzig das geltende Strafrecht. Wo aber die strafrechtlich relevante Schmähung beginnt, ist nicht von den Betroffenen selbst festzulegen, sondern, falls notwendig, von unabhängigen Gerichten. Denn Meinungsfreiheit ist ein universelles Grundrecht, das durch Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen geschützt ist.

Grundlagen von IFLA/FAIFE

Artikel 19 lautet: „Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der
Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.“

Dies ist die Grundlage der internationalen Arbeit, darauf stützt sich der IFLA/FAIFE
Ausschuss, der vor fast 10 Jahren durch einen Beschluss der IFLA-Mitgliederversammlung eingesetzt wurde. Der FAIFE Ausschuss erarbeitet für die IFLA allgemeine Strategien im Bereich der Informationsfreiheit. Der Ausschuss schlägt Stellungnahmen zur Verabschiedung durch die IFLA Mitgliederversammlung vor, und führt verschiedene Projekte auf nationaler und internationaler Ebene durch. FAIFE reagiert auf Verletzungen des freien Zugangs zu Informationen und der Meinungsfreiheit immer dann, wenn Bibliotheken oder Bibliothekare betroffen sind. Auf Anfrage bietet FAIFE Rat und Unterstützung an. Der IFLA/FAIFE Ausschuss ist letztlich damit beauftragt, IFLA in allen Bereichen des freien Informationszugangs und der Meinungsfreiheit zu beraten, und zwar einschließlich, aber nicht
begrenzt auf:

• Zensur von Bibliotheksmaterialien oder
• Ideologischen, wirtschaftlichen, politischen oder religiösen Druck, der zur
Einschränkung des freien Zugangs zu Informationen in Bibliotheken oder zu
Einschränkungen für Bibliothekare führt.

Freier Zugang zu Information in Bibliotheken

Aber schon der Ausdruck „freier Zugang zu Information“ wirft viele Fragen auf. Jan Ristarp, der erster Direktor des FAIFE-Büros war, stellte solche Fragen: Über welche Art von Information sprechen wir eigentlich, und wer entscheidet überhaupt darüber? Soll wirklich „jede“ Information zugänglich sein? Und wenn nicht jede Information relevant ist, welche Information braucht dann nicht zugänglich zu sein? Muss es nicht Grenzen geben, z.B. aus politischen, religiösen, ethischen oder aus bestimmten Sicherheitsgründen? Und was bedeutet überhaupt „freier Zugang“, soll es nicht eine Kontrolle geben, wer welche Informationen zu welchem Zweck nutzt, und spielt dabei die Bezahlung nicht eine wichtige Rolle?

Die Rolle der Bibliothek in einer offenen Gesellschaft als Ort des ungehinderten Zugangs zu Information beinhaltet dabei immer, wie Ristarp weiter ausführt, auch ein „demokratisches Paradox“. In einer wirklich demokratischen Gesellschaft sei es notwendig, so argumentiert er, auch Bücher und andere Materialien, die undemokratische Ansichten zum Ausdruck bringen, und die den meisten Bürgern wohl widerstreben würden, in öffentlich finanzierten Bibliotheken frei zugänglich zu machen.

Zensur in Bibliotheken

Es ist das Ziel von IFLA/FAIFE, das Bewusstsein dafür zu wecken, wie die Werte der
Informationsfreiheit mit dem Konzept der öffentlich zugänglichen Bibliothek in
grundlegender Wechselbeziehung stehen. Die IFLA Erklärung zu Bibliotheken und geistige Freiheit von 1999 fordert von Bibliotheken, das „die Auswahl und Verfügbarkeit ihrer Bestände und Dienstleistungen nur von fachlichen Überlegungen und nicht von politischen, moralischen und religiösen Anschauungen getragen werden.“ Diesem Satz stimmt eigentlich jeder gerne zu. Wenn es aber mit der rein fachlich basierten Auswahl und Verfügbarkeit ganz konkret wird, beginnen meistens die Schwierigkeiten. Was heißt das, die Auswahl und Verfügbarkeit soll nicht von politischen Anschauungen getragen werden: ist es also richtig, in öffentlichen Bibliotheken links- und rechtsextreme Literatur anzuschaffen, um ein
entsprechendes Informationsbedürfnis zu befriedigen? Was heißt, die Auswahl und
Verfügbarkeit soll nicht von moralischen Anschauungen getragen werden: ist es also
angemessen, in öffentlichen Bibliotheken Publikationen mit erotischen Fotografien, wie z.B. den „Playboy“ auszulegen? Was heißt das, die Auswahl und Verfügbarkeit soll nicht von religiösen Anschauungen getragen werden: ist es also angebracht, in öffentlichen Bibliotheken auch Bücher aufzustellen, die die Sichtweise von nicht verbotenen religiösen Gruppen und Sekten wie z.B. Scientology wiedergeben?

Das Gegenteil von freiem Zugang zu Informationen ist Einschränkung, Kontrolle und Zensur.
In der internationalen Bibliotheksforschung wurden verschiedene Schlüsselfaktoren, mit deren Hilfe sich das Phänomen der Zensur in öffentlichen Bibliotheken beschreiben lassen, herausgearbeitet. Danach lassen sie sich in drei Kategorien einteilen:
•in die politischen Faktoren, wozu auch die Beziehungen zu den politischen Trägern, wie z.B. dem Stadtrat, gehören
•in die gesellschaftlichen Faktoren, zu denen auch der Einzelne oder die Gruppen
gehören, die Zensurversuche in Bibliotheken unternehmen, und in die institutionellen Faktoren, zu denen auch Bibliotheksleitlinien und Bibliothekspraktiken gehören, sowie
•die Einstellungen, Werte und das Verhalten des Bibliothekars selbst.

Seit in den 1950er Jahren Marjorie Fiske erstmals in einer amerikanische Studie
herausgefunden hat, dass es im untersuchten Zeitraum bei der Buchauswahl nur wenige
Einschränkungen von außen für die befragten Bibliothekare gab, sondern sich diese
Bibliothekare die meisten Einschränkungen selbst auferlegt hatten, wurde die Rolle des Bibliothekars immer wieder Thema in der Zensurforschung. Die Ergebnisse der dann
folgenden Studien ähneln sich in einem Punkt: einerseits unterstützen Bibliothekare
Informationsfreiheit in Bibliotheken nachdrücklich als ein wichtiges Konzept, andererseits wenden sie entsprechende Prinzipien in ihrer täglichen Arbeit nicht immer an. Häufig zeigt sich in der Ablehnung bestimmter umstrittener Medien ein ungelöstes Dilemma zwischen persönlichen Wertvorstellungen und professioneller Verantwortung. Tatsächlich ist der wichtigste Konflikt, dem wir bei Zensurfragen begegnen, der zwischen persönlichen Überzeugungen und professionellen Handlungen. So werden, wie Ian Malley es in einer Untersuchung im Auftrag des britischen Bibliotheksverbandes ausdrückte, im Namen der Allgemeinheit und im Namen der sozialen Verantwortung Entscheidungen zu zensieren gefällt.

Wie sehr bei diesen Fragen auch das gesellschaftliche Umfeld wirkt, zeigen die
unterschiedlichen Kulturen der Meinungsfreiheit auch in westlichen Ländern. Während
beispielsweise der britische Autor David Irving kürzlich in Österreich wegen Leugnung des Holocaust zu drei Jahren Gefängnis verurteilt wurde, und dies auch in Deutschland unter Strafe steht, wäre er in den USA oder Großbritannien straffrei ausgegangen. Während amerikanische Kollegen es als Zensur ansehen, wenn deutsche Bibliotheken „Mein Kampf“ nicht in die offenen Regale stellen, wundern wir uns vielleicht darüber, warum ein Film über zwei schwule Cowboys solch hohe Wogen der moralischen Entrüstung in den USA schlagen kann. Letztlich drücken sich diese unterschiedlichen gesellschaftlichen Meinungskulturen auch in den entsprechenden Gesetzgebungen des jeweiligen Landes aus. Bei allen Variationen ist aber die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit dem für Bibliotheken so wichtigen
Artikel 19 in fast allen Ländern der Welt anerkannt und bietet daher eine solide Grundlage für alle internationalen Aktivitäten der IFLA auf diesem Gebiet.

Einige konkrete Aktivitäten von IFLA/FAIFE

Abschließend möchte ich Ihnen einige der konkreten Aktivitäten von IFLA/FAIFE vorstellen.

Weltberichte
Die Fragen von Informationsfreiheit und Zensur, die rechtlichen Bedingungen der
Bibliotheksarbeit und mögliche Problemfelder sind seit fünf Jahren Gegenstand der
Weltberichte zu Bibliotheken und geistiger Freiheit. Die IFLA/FAIFE Weltbericht-Serie ist einmalig. Es ist die einzige Quelle, die einen Überblick darüber gibt, wie Bibliotheken weltweit mit Einschränkungen des freien Zugangs zu Information und Meinungsfreiheit umgehen. Die letztjährige Ausgabe enthält Berichte aus 84 Ländern. Der Weltbericht 2005 ist nach den Weltberichten in 2001 und 2003 sowie den thematischen Kurzberichten in 2002 und 2004 der fünfte Band in der Serie.

Internet und Bibliotheken
In den letzten Jahren hat sich IFLA/FAIFE verstärkt mit dem Thema Internet und
Bibliotheken befasst, zum einen durch ein Forschungsprojekt, zum anderen durch ein
Manifest. Die gemeinsam von FAIFE und der Bibliotheksschule in Kopenhagen begleitete
Dissertation von Stuart Hamilton zum Thema „To what extend can libraries ensure free, equal and unhampered access to Internet-accessible information resources from a global perspective?“ ist seit Anfang 2005 frei im Netz verfügbar. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich mit der Verbesserung der Internet-Infrastruktur und der Nutzung des Internet in einem Land gleichzeitig auch immer mehr Hindernisse für den Zugang zu online Informationen auftun. Inwieweit Bibliotheken in der Lage sind, diese Hindernisse zu überwinden, hängt von ihrer Fähigkeit ab, den politischen Entscheidungsprozess auf allen Ebenen zu beeinflussen.
Das IFLA Internet Manifest aus dem Jahr 2002, dass die Prinzipien des freien Zugangs zu Informationen im Internet für Bibliotheken beschreibt, wurde in mehreren Workshops, die in den letzten zwei Jahren in verschiedenen Ländern durchgeführt wurden, auf seine praktische Umsetzung hin ausführlich diskutiert. In diesem Monat noch kommt eine Expertengruppe zusammen, um diese Diskussionen auszuwerten. Im Sommer dieses Jahres sollen daraus konkrete Richtlinien für das Internet Manifest veröffentlicht werden.

Interventionen
Auf der Basis der Recherchen für die Dissertation und anderer abgesicherter Quellen hat IFLA/FAIFE im letzten Jahr auf eine Reihe von Missständen bezüglich der Informations- und Meinungsfreiheit aufmerksam gemacht:
IFLA/FAIFE protestierte gegen die Schließung von Bibliotheken und die Verletzung der
Menschenrechte in Turkmenistan. IFLA/FAIFE war im Vorfeld des Weltgipfels zur
Informationsgesellschaft beteiligt an einer Untersuchung zur Situation der Meinungsfreiheit in Tunesien und mahnte die tunesische Regierung, den Zugang zur Information zu verbessern, indem bestehende Beschränkungen bei der Verbreitung von Büchern und von Online-Informationen aufgehoben werden. IFLA/FAIFE protestierte während des Weltgipfels in Tunis gegen die Behinderung von Journalisten und Vertretern der Zivilgesellschaft durch die tunesische Regierung. IFLA/FAIFE forderte zweimal die Regierung in China auf, die Zensur des Internet zu beenden und Meinungsfreiheit im online Bereich zuzulassen.

Zugang zu Information und Entwicklung
Meinungsfreiheit und freier Zugang zu Informationen im internationalen Raum sind keine Luxusthemen von reichen Ländern. Sie sind Grundbedingung demokratischer Staaten. Der indische Wirtschaftswissenschaftler Amartya Sen konnte nachweisen, dass noch nie eine nennenswerte Hungersnot in einem unabhängigen und demokratischen Land mit relativ freier Presse aufgetreten ist. Bibliotheken können bei der demokratischen Entwicklung eines Landes eine wichtige Rolle spielen. Mit Hilfe von Projektgeldern des schwedischen Entwicklungsministeriums wird sich IFLA/FAIFE in den kommenden Jahren verstärkt für die Rolle der Bibliotheken im Kampf gegen HIV/AIDS einsetzen, sich mit den damit verbundenen Auswirkungen auf die Gleichbehandlung der Geschlechter befassen und versuchen, mit Informationen dazu beizutragen, das Leben der Armen zu verbessern. Eine zweite Veranstaltung von IFLA/FAIFE während der IFLA-Konferenz in Seoul im Sommer 2006 soll Beispiele dafür vorstellen, die unter dem Motto stehen: „Access to HIV/AIDS Information: A Matter of Life and Death.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Weltweit tragen Bibliothekare Verantwortung bei der Auswahl und Bereitstellung von
Medien aller Art, beim Angebot von öffentlichen Internetplätzen, beim Umgang mit den
Informationsbedürfnissen der Bibliotheksbenutzer. Leicht wird es ihnen dabei nicht immer gemacht. Auch nicht in demokratischen Gesellschaften. Unterstützung können Sie sich aber auch von Ihrem internationalen Bibliotheksverband IFLA erwarten.
Vielen Dank!

Literaturangaben:

IFLA/FAIFE Website:

IFLA Erklärung zu Bibliotheken und geistige Freiheit 1999

Bundy, Mary Lee and Teresa Stakem. “Librarians and intellectual freedom: are opinions changing?” Wilson Library Bulletin 56.8 (1982): 584-589.

Busha, Charles, H. Freedom versus Suppression and Censorship. With a Study of the
Attitudes of Midwestern Public Librarians and a Bibliography of Censorship. Littleton: Libraries Unlimited, 1972.

Curry, Ann. The Limits of Tolerance: Censorship and Intellectual Freedom in Public
Libraries. Lanham & London: Scarecrow Press, 1997.

Fiske, Marjorie. Book Selection and Censorship: a Study of School and Public Libraries in California. Berkeley & Los Angeles: University of California Press, 1968.

Malley, Ian. Censorship and Libraries. London: The Library Association, 1990.

Ristarp, Jan. „Libraries and Intellectual Freedom“. A keynote paper at the conference „Literature to Politics – Politics to Literature“, Copenhagen, 10-11 November 2000. online

Rohde, Bernd: „Wie weit darf Zensur gehen?“ 15. Februar 2006. Online Posting. INETBIB

Schleihagen, Barbara. „Censorship and Intellectual Freedom: Attitudes of German Public Library Directors with Special Reference to Berlin.“ MScEcon Thesis, University of Wales, 2004.

Sen, Amartya. „Democracy as a universal value“. Journal of Democracy 10 (1999), 3-17. online

Weiler, Johannes: „Wie weit darf Zensur gehen?“ 15. Februar 2006. Online Posting INETBIB

1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Sehr erfreulich zu hören, wie aktiv sich Bibliothekare für freien Zugang (auch) zu HIV/Aids-Informationen engagieren!
Viel Erfolg!

5:12 PM, November 16, 2006  

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