Informationsethik: Veranstaltung eBooks on Demand an der UBW

03 Juni 2011

Veranstaltung eBooks on Demand an der UBW

NIG, Freitag, 27. Mai 2011

Tagesordnung:
     E-Books on Demand
     Book-Importer

     juristische Fragen

Seyavash Amini vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, München
informiert über juristische Fragen
Forum neue Medien Austria - eine Arbeitsgruppe arbeitet an einer Erweiterung des UrhG

EOD: eine Kooperation von 27 Bibliotheken europaweit
gemeinsame Suchmaschine für eBooks:
(Dokumente auch in Google zu finden)

Mag. Pamela Stückler
E-Books on Demand an der UB Wien

Die E-Books werden im Rahmen des EOD Services der Universitätsbibliothek Wien erzeugt. Urheberrechtsfreie Bestände der Bibliothek werden im Zuge dieses Services digitalisiert und – wenn möglich – mit Bilderkennungssoftware überarbeitet. Am Ende steht ein PDF, das nach einer Sperrfrist über Phaidra weltweit zur Verfügung steht.

Dr. Susanne Blumesberger
Der Book-Importer – ein Tool mit vielen Möglichkeiten

Der Phaidra-Book-Importer ermöglicht die eigene Erstellung eines Buches, eines Heftes, einer Broschüre, einer Zeitschrift usw. Sie können somit selbst ein Buch virtuell „binden“ und „herausgeben“, d. h. mit permanenter Signatur im Internet publizieren. Mittels Phaidra-Book-Viewer können anschließend die publizierten Werke durchgeblättert, durchsucht oder ausgedruckt werden.

Dipl.-Jur. Seyavash Amini
Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
Juristische Fragen

Beim Einsatz von digitalen Objekten in der universitären Lehre ergeben sich manchmal rechtliche Fragen, die das Urheberrecht oder das Verwertungsrecht betreffen. Der Jurist Dipl.-Jur. Seyavash Amini leitete diesen Workshop-Teil leiten und stand für Fragen zur Verfügung

eBooks

-> Bestellung – 20% sind öffentliche Aufträge aus dem Ausland und Inland

-> Formular: ein Kostenvoranschlag wird erstellt

-> Katalogisierung des Werkes

> Scannen, Share (mit UB Innsbruck)

-> Weiterbearbeitung

-> Auslieferung (als Download, CDR, per Versand, mit Mail oder Abholung...)

-> Phaidra Import

-> Mapping von bibliographischen Metadaten

-> Permalink im Katalog

-> Nachbearbeitung

Phaidra arbeitet in Kooperation mit 27 Bibliotheken in Europa, gemeinsame Suchmaschine:
http://search.books2ebooks.eu/
in Google zu finden

Recht: freie Publikationen
Gesperrte: nur mit Genehmigung des Verlags
Orphan Works – EU Projekt: ein eigenes Repositorium soll dafür gebaut werden.
(EBLIDA: die Europäische Union hat letzte Woche einen Vorschlag für eine "Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke" veröffentlicht:

Book Importer – Tool
Verwendung für die Erstellung eines virtuellen Buches: Bibliografien, Konferenz-, Projekt-, Ausstellungs-, usw. –Berichte, für vergriffene Zeitungen u.a. Werke

Seyavash Amini - Max-Planck-Institut
Urheberrechtliche Aspekte

Zitat John Perry Barlow – Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace 1996
..... Der Cyberspace besteht aus Beziehungen, Transaktionen und dem Denken selbst, positioniert wie eine stehende Welle im Netz der Kommunikation. Unsere Welt ist überall und nirgends, und sie ist nicht dort, wo Körper leben.
Wir erschaffen eine Welt, die alle betreten können ohne Bevorzugung oder Vorurteil bezüglich Rasse, Wohlstand, militärischer Macht und Herkunft.

Wir erschaffen eine Welt, in der jeder Einzelnen an jedem Ort seine oder ihre Überzeugungen ausdrücken darf, wie individuell sie auch sind, ohne Angst davor, im Schweigen der Konformität aufgehen zu müssen.
Eure Rechtsvorstellungen von Eigentum, Redefreiheit, Persönlichkeit, Freizügigkeit und Kontext treffen auf uns nicht zu. Sie alle basieren auf der Gegenständlichkeit der materiellen Welt. Es gibt im Cyberspace keine Materie. .....
Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace - John Perry Barlow

Von der Vision vor 15 Jahren zur heutigen Realität: eLearning hat mit DSG - Datenschutzgesetz, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Urheberrecht, Marken- und Titelschutz, Studienrecht usw. zu tun

Forum Neue Medien Austria arbeitet an einer Erweiterung und Adaption des Urheber-Gesetzes!

Uni Wien ist Provider – bei Hochschulschriften: Universität ist aber nicht der Urheber, kann aber Verwertungsrechte übertragen bekommen (vertraglich)

Verwertungsrechte: UrhG § 14, 15, 18a, 41a, 42
Fall Harper Collins: der neuerliche Erwerb der Lizenz für Lehrbücher, die als eBooks an Bibliotheken verkauft worden waren wurde erforderlich, sobald das eBook 27-mal heruntergeladen (gelesen) wurde. Harper-Collins ging davon aus, dass ein 27-maliges Herunterladen gleichbedeutend wäre mit 27-maliger Ausleihe, was in der Vision des Verlages den Verschleiß des Buches mit nachfolgendem Neukauf bedeutet.

Das Lesen war bisher keine urheberrechtlich relevante Handlung. Bei eBooks bedeutet aber lesen vervielfältigen, deshalb kommt hier das Urheberrecht zum Tragen.
UrhG: Es besteht Vervielfältigungsfreiheit für eigene Werke und im Interesse der eigenen Forschungen.
(Damit wurde auch gegen Harper-Collins argumentiert.