Treffen AG Informationsethik – ASI, Austrian Standards Institute
Am Dienstag - 30.3.10 - Treffen von Eva Kumar (ÖNB) mit Frau Seitl (Österr. Normungsinstitut – Austrian Standards Institute) auf Vorschlag von Frau Seitl an die VÖB-AG Informationsethik
Das Normungsinstitut ist ein gemeinnütziger privater Verein, nicht gewinnorientiert, - eine gemeinnützige Non-Profit-Organisation
Es bietet die unparteiische Plattform für die Schaffung von Normen und Regelwerken an
Es agiert innerhalb des gesetzlicher Rahmens des Normengesetzes 1971
Zuständig für das Bibliothekswesen in Österreich ist das „Komitee 069“.
In diesem Komitee sind einige Bibliotheken Österreichs – nicht alle - durch einzelne Mitglieder vertreten – die ÖNB z.B. durch Frau Mag. B. Kann.
Sitzungen finden jedes Quartal mindestens einmal statt.
Es werden formale oder themenspezifische Merkmale genormt, z.B. Bibliothekskürzel, Länderzeichen, Währungscodes, ISBN, bzw. ISSN, Zitierregeln…
Das Verfahren für die Entwicklung einer Norm:
----> ON-Regel –
ON-Regeln sind rasch verfügbare normative Dokumente, die in ihrem Entwicklungsprozess nicht alle Anforderungen an eine "klassische" Norm erfüllen müssen.
Auf europäischer und internationaler Ebene haben sich "Workshop Agreements" (CEN, ISO) und "Publicly Available Specifications" (ISO) etabliert.
Austrian Standards Institute bietet für diese Form des Konsensmanagements die ON-Regel, kurz ONR, als Lösung.
Eine ONR bietet sich an,
-> wenn der Stand einer neuen, sich schnell verändernden Entwicklung dokumentiert werden soll und/oder
-> wenn die Lösung eines Problems rasch verfügbar sein soll und dabei die Einhaltung aller Grundprinzipien der Normung nicht erforderlich ist.
Entstehung einer ONR
Möglich wäre also die Erstellung einer „ON-Regel“ für Informationsethik. Dieses Verfahren ist auch von außerhalb des Gremiums möglich, sobald sich mindestens 2 Beteiligte finden und ein Konzept innerhalb eines Workshops entwickeln. Das Konzept für die Regel muss allerdings vom zuständigen Gremium genehmigt werden.
----> Norm -
Entwicklung einer nationalen ÖNORM
Den Antrag, eine neue ÖNORM zu entwickeln oder eine bestehende Norm zu überarbeiten, kann jede Person - unter Nennung von Gründen - stellen.
Gibt es zu dem Themenbereich ein Komitee (Im Fall einer Bibliotheksnorm das Komitee 069) bei Austrian Standards Institute, so übernimmt dieses die Aufgabe, gemeinsam mit dem Antragsteller den Vorschlag für die Neuentwicklung / Überarbeitung zu bewerten. Sobald das Komitee den Vorschlag zur nationalen Entwicklung einer ÖNORM angenommen hat, werden Öffentlichkeit und mögliche konkrete Interessenten über das Norm-Projekt und die Möglichkeit zur Mitarbeit informiert. Außerdem wird das Projekt gegenüber den anderen CEN-Mitgliedern (Comité Européen de Normalisation) gemeldet ("notifiziert").
Eine verbindliche Norm kann also nur innerhalb des Komitees 069 (Bibliothekswesen) erarbeitet werden.
Ein informelles Treffen der Arbeits-Gruppe Informationsethik, um diese Fragen im Rahmen eines Workshops zu besprechen, wäre im Institut möglich.
Die Mitgliedschaft im Gremium als Delegierte(r) einer Bibliothek ist mit der einmaligen Zahlung eines Mitgliedbeitrags von 420 € möglich.
Im Vorfeld wäre eine einmalige kostenlose Teilnahme als Gast bei einer Sitzung des Komitees, um Einblick in dessen Arbeit zu gewinnen, anzuraten.
Das Normungsinstitut ist ein gemeinnütziger privater Verein, nicht gewinnorientiert, - eine gemeinnützige Non-Profit-Organisation
Es bietet die unparteiische Plattform für die Schaffung von Normen und Regelwerken an
Es agiert innerhalb des gesetzlicher Rahmens des Normengesetzes 1971
Zuständig für das Bibliothekswesen in Österreich ist das „Komitee 069“.
In diesem Komitee sind einige Bibliotheken Österreichs – nicht alle - durch einzelne Mitglieder vertreten – die ÖNB z.B. durch Frau Mag. B. Kann.
Sitzungen finden jedes Quartal mindestens einmal statt.
Es werden formale oder themenspezifische Merkmale genormt, z.B. Bibliothekskürzel, Länderzeichen, Währungscodes, ISBN, bzw. ISSN, Zitierregeln…
Es könnte auch eine Norm für Ethik im Bibliothekswesen geben.
Das Verfahren für die Entwicklung einer Norm:
----> ON-Regel –
ON-Regeln sind rasch verfügbare normative Dokumente, die in ihrem Entwicklungsprozess nicht alle Anforderungen an eine "klassische" Norm erfüllen müssen.
Auf europäischer und internationaler Ebene haben sich "Workshop Agreements" (CEN, ISO) und "Publicly Available Specifications" (ISO) etabliert.
Austrian Standards Institute bietet für diese Form des Konsensmanagements die ON-Regel, kurz ONR, als Lösung.
Eine ONR bietet sich an,
-> wenn der Stand einer neuen, sich schnell verändernden Entwicklung dokumentiert werden soll und/oder
-> wenn die Lösung eines Problems rasch verfügbar sein soll und dabei die Einhaltung aller Grundprinzipien der Normung nicht erforderlich ist.
Entstehung einer ONR
Möglich wäre also die Erstellung einer „ON-Regel“ für Informationsethik. Dieses Verfahren ist auch von außerhalb des Gremiums möglich, sobald sich mindestens 2 Beteiligte finden und ein Konzept innerhalb eines Workshops entwickeln. Das Konzept für die Regel muss allerdings vom zuständigen Gremium genehmigt werden.
----> Norm -
Entwicklung einer nationalen ÖNORM
Den Antrag, eine neue ÖNORM zu entwickeln oder eine bestehende Norm zu überarbeiten, kann jede Person - unter Nennung von Gründen - stellen.
Gibt es zu dem Themenbereich ein Komitee (Im Fall einer Bibliotheksnorm das Komitee 069) bei Austrian Standards Institute, so übernimmt dieses die Aufgabe, gemeinsam mit dem Antragsteller den Vorschlag für die Neuentwicklung / Überarbeitung zu bewerten. Sobald das Komitee den Vorschlag zur nationalen Entwicklung einer ÖNORM angenommen hat, werden Öffentlichkeit und mögliche konkrete Interessenten über das Norm-Projekt und die Möglichkeit zur Mitarbeit informiert. Außerdem wird das Projekt gegenüber den anderen CEN-Mitgliedern (Comité Européen de Normalisation) gemeldet ("notifiziert").
Eine verbindliche Norm kann also nur innerhalb des Komitees 069 (Bibliothekswesen) erarbeitet werden.
Ein informelles Treffen der Arbeits-Gruppe Informationsethik, um diese Fragen im Rahmen eines Workshops zu besprechen, wäre im Institut möglich.
Die Mitgliedschaft im Gremium als Delegierte(r) einer Bibliothek ist mit der einmaligen Zahlung eines Mitgliedbeitrags von 420 € möglich.
Im Vorfeld wäre eine einmalige kostenlose Teilnahme als Gast bei einer Sitzung des Komitees, um Einblick in dessen Arbeit zu gewinnen, anzuraten.
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