Für ein österreichweites Bibliotheks-Entwicklungskonzept und Bibliotheksgesetz.
Auf Antrag der KIV/UG hat die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Österreichs an ihrem 16. Gewerkschaftstag am 24.5.07 die Forderung nach einem österreichischen Bibliotheksgesetz angenommen.
Der untenstehende Text ist damit aktuelle Beschlusslage der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten.
Bibliotheken (wissenschaftliche Bibliotheken und Öffentliche Büchereien) gewährleisten den öffentlichen, freien und uneingeschränkten Zugang zu Information für alle BürgerInnen, ungeachtet des Geschlechts und ihres sozialen, materiellen, religiösen, ethnischen und gesundheitlichen Status. Sie sind als Lernorte und Kommunikationsstätten Zentren sozialer Integration und interkultureller Begegnung.
Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern sichert in Österreich kein Bibliotheksgesetz die Existenz der öffentlichen Bibliotheken. Es besteht daher auch keinerlei Verpflichtung, öffentliche Bibliotheken als Teil einer demokratischen Informationsgesellschaft einzurichten, es gibt keine Standards für Räumlichkeiten, Ausstattung oder Personaleinsatz. Dementsprechend unterschiedlich sind die Bibliotheken in den Gemeinden ausgestattet. Im internationalen Vergleich rangiert das österreichische Bibliothekswesen im unteren Bereich der EU-Staaten.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher:
Ein Bibliotheksentwicklungskonzept, welches sich an folgenden Kriterien orientiert:
* Gesellschaftliches Basiswissen muss frei für alle zur Verfügung stehen. Die Teilung der Bevölkerung in jene, die leichten und breiten Zugang zu Information finden, und jene, die über diesen Zugang nicht verfügen ("information rich" gegen "information poor") muss als soziales, ökonomisches und kulturelles Problem erkannt und bekämpft werden.
* Die Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz muss als gesellschaftliche Aufgabe erkannt werden, welche von Bibliotheken und anderen Bildungseinrichtungen wahrzunehmen ist.
* Die erforderliche räumliche, personelle und technische Infrastruktur muss bereitgestellt werden.
* Die Qualität der verpflichtenden Aus- und Fortbildung der BibliothekarInnen muss gewährleistet werden.
* Grosse Informationseinrichtungen müssen unabhängig von den Zwängen des Marktes als kollektive Wissensspeicher bestehen können Bibliotheken müssen den Zugang zu elektronischen Informationsquellen ausbauen.
* Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten tritt daher für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes ein, welches als verbindliche Grundlage für eine stärkere Verankerung des Bibliothekswesens in den Ländern, Städten und Gemeinden dienen soll.
* Dieses Gesetz muss Bestimmungen über die Errichtung und Finanzierung, sowie Richtlinien über die Standards der Ausstattung, der Dienstleistungen und der Qualifikationen der BibliothekarInnen enthalten. Die Bedeutung der Bibliothek bei der Gewährleistung von Informations- und Meinungsfreiheit und die Kooperation innerhalb eines Bibliotheksnetzwerkes ist darin festzuschreiben.
Autor: KIV
Der untenstehende Text ist damit aktuelle Beschlusslage der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten.
Bibliotheken (wissenschaftliche Bibliotheken und Öffentliche Büchereien) gewährleisten den öffentlichen, freien und uneingeschränkten Zugang zu Information für alle BürgerInnen, ungeachtet des Geschlechts und ihres sozialen, materiellen, religiösen, ethnischen und gesundheitlichen Status. Sie sind als Lernorte und Kommunikationsstätten Zentren sozialer Integration und interkultureller Begegnung.
Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern sichert in Österreich kein Bibliotheksgesetz die Existenz der öffentlichen Bibliotheken. Es besteht daher auch keinerlei Verpflichtung, öffentliche Bibliotheken als Teil einer demokratischen Informationsgesellschaft einzurichten, es gibt keine Standards für Räumlichkeiten, Ausstattung oder Personaleinsatz. Dementsprechend unterschiedlich sind die Bibliotheken in den Gemeinden ausgestattet. Im internationalen Vergleich rangiert das österreichische Bibliothekswesen im unteren Bereich der EU-Staaten.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher:
Ein Bibliotheksentwicklungskonzept, welches sich an folgenden Kriterien orientiert:
* Gesellschaftliches Basiswissen muss frei für alle zur Verfügung stehen. Die Teilung der Bevölkerung in jene, die leichten und breiten Zugang zu Information finden, und jene, die über diesen Zugang nicht verfügen ("information rich" gegen "information poor") muss als soziales, ökonomisches und kulturelles Problem erkannt und bekämpft werden.
* Die Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz muss als gesellschaftliche Aufgabe erkannt werden, welche von Bibliotheken und anderen Bildungseinrichtungen wahrzunehmen ist.
* Die erforderliche räumliche, personelle und technische Infrastruktur muss bereitgestellt werden.
* Die Qualität der verpflichtenden Aus- und Fortbildung der BibliothekarInnen muss gewährleistet werden.
* Grosse Informationseinrichtungen müssen unabhängig von den Zwängen des Marktes als kollektive Wissensspeicher bestehen können Bibliotheken müssen den Zugang zu elektronischen Informationsquellen ausbauen.
* Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten tritt daher für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes ein, welches als verbindliche Grundlage für eine stärkere Verankerung des Bibliothekswesens in den Ländern, Städten und Gemeinden dienen soll.
* Dieses Gesetz muss Bestimmungen über die Errichtung und Finanzierung, sowie Richtlinien über die Standards der Ausstattung, der Dienstleistungen und der Qualifikationen der BibliothekarInnen enthalten. Die Bedeutung der Bibliothek bei der Gewährleistung von Informations- und Meinungsfreiheit und die Kooperation innerhalb eines Bibliotheksnetzwerkes ist darin festzuschreiben.
Autor: KIV
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