BRD: Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung
BRD: Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung, ist aber nicht generell unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Speicherung ist nur unter strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen zulässig, die bisher gespeicherten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. ---> hier gehts weiter, zu einem Artikel auf FAZ.net von Reinhard Müller: Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung
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