Informationsethik

04 Juni 2014

Aus für Vorratsdaten – am 12. Juni verhandelt der Österreichische Verfassungsgerichtshof öffentlich

Newsletter des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

Indem der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8. April in einem historischen Urteil die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt hat, wurde ein sensationeller Sieg für Bürgerrechte in Europa errungen. Nun kommt das laufende Verfahren des AKVorrat und seiner 11.139 MitklägerInnen vor dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) wieder in Gang. Am 12. Juni 2014 hält der VfGH ab 10.30 Uhr eine öffentliche Verhandlung dazu ab. In einer Stellungnahme fordern die Initiatoren der Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung den VfGH auf, für den Schutz demokratischer Werte einzutreten und die flächendeckende Datensammlung auf nationaler Ebene zu stoppen.

Der VfGH, dessen Bedenken durch den EuGH bestätigt wurden, ist jetzt gefordert, die mit dem Urteil unvereinbaren Normen als verfassungswidrig aufzuheben und die im Primärrecht verankerte EU Grundrechtecharta und ihre aktuelle Auslegung durch den EuGH zu berücksichtigen. 

In der übermittelten Stellungnahme bringen Rechtsanwalt Ewald Scheucher, der den AKVorrat und seine MitklägerInnen vertritt, und Christof Tschohl, Erstbeschwerdeführer und Co-Autor des Antrags an den VfGH, die Argumente vor. Die Stellungnahme steht zum Download bereit unter: http://archiv.zeichnemit.at/presse/Einbringung-AKVorrat-VfGH-Mai_2014.pdf [1]

Der AKVorrat interpretiert es als Kampfansage, dass die österreichische Bundesregierung in ihrer Stellungnahme für das VfGH Verfahren weiter an der Vorratsdatenspeicherung festhält[2]. Hatte die zuständige Ministerin Doris Bures (SPÖ) doch nach dem EuGH Urteil noch gesagt: "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung nicht"[3]. Dieser Zick-Zack Kurs der Koalitionsregierung auf Kosten der Grundrechte der Bevölkerung entspricht nicht dem "neuen Stil", den die Regierung nach der Wahl versprochen hat. 

Selbst die eher zurückhaltende Umsetzung in Österreich kompensiert nicht die Grundrechtsverletzungen, die der EuGH in seinem Urteil festgestellt hat. Da die Vorratsdatenspeicherung in verschiedenen Aspekten als unverhältnismäßig erkannt wurde, ist jede Umsetzung, die aufgrund der Richtlinie erfolgt ist, überschießend und grundrechtswidrig. 

Das Urteil des EuGH unterstützt die Argumentation der AntragstellerInnen in vielen Punkten und besagt ganz klar, dass das bisherige Konzept einer anlasslosen, verdachtsunabhängigen und flächendeckenden Speicherung mit Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharte unvereinbar ist. 

Besonders schwer wiegt das im Urteil angesprochene Problem der äußerst schutzwürdigen Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern. Nach mehreren Round-Table-Diskussionen mit Stakeholdern zu diesem Thema in Österreich schon im Jahr 2010 hat sich gezeigt, dass dieses Problem im Rahmen des Konzepts einer anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung nicht zufriedenstellend gelöst werden kann. Die einzige Möglichkeit, den Grundrechteschutz in dieser speziellen Hinsicht zu wahren, ist die Aufhebung der generellen Speicherpflicht. 

Maßgeblich für Österreich ist auch die Kritik des EuGH zum vollständigen Fehlen objektiver Kriterien in der Richtlinie über die Schwere einer Straftat und darüber, welche Intensität des Grundrechtseingriffs gerechtfertigt sein soll. Die tatsächliche Nutzung der Vorratsdaten in Österreich – überwiegend für Bagatelldelikte wie Diebstahl, Stalking – wich zumindest im ersten Jahr seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung weit von den propagierten Zielen der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität ab.[4] 
 
Auch für die nationale Umsetzung trifft der Vorwurf des EuGH jedenfalls im Hinblick auf IP-Adressen (Internet-Zugangsdaten) zu, dass der Zugriff der Behörden auf Vorratsdaten keiner Beschränkung durch ein Gericht oder einer unabhängigen Verwaltungsstelle unterliegt. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass selbst eine verhältnismäßig kurze Speicherdauer von sechs Monaten, wie sie in Österreich vorgeschrieben ist, nicht gewährleistet, dass der Grundrechtseingriff auf das absolut Notwendige beschränkt wird. Hinsichtlich Datensicherheit fehlt in Österreich trotz eines ansonsten soliden Konzepts das Verbot, Vorratsdaten außerhalb des Gebiets der EU zu speichern.  

Das zeigt, dass kein Spielraum für eine nationale Vorratsdatenspeicherung besteht. Das Urteil des EuGH gebietet die Aufhebung der österreichischen Umsetzung der Richtlinie, so die Experten Tschohl und Scheucher. 

Es steht außer Zweifel, dass die Bekämpfung schwerer, organisierter Kriminalität und des Terrorismus sowie der Nutzen moderner Ermittlungstechniken für die öffentliche Sicherheit von großer Bedeutung ist. Eine Vorratsdatenspeicherung nach Richtlinie 2006/24/EG, die zu einem tiefen Eingriff in die Grundrechte fast der gesamten europäischen Bevölkerung führt, rechtfertigt sie jedoch nicht, wie der EuGH in seinem Urteil ausführt. 

Der AKVorrat hofft auf ein Bekenntnis des VfGH nicht nur zum Datenschutz sondern auch zu den Werten der Meinungs- und Medienfreiheit und einer Gemeinschaft freier Menschen und erwartet die Aufhebung der österreichischen Speicherpflicht. "Wir sind zuversichtlich, dass der Tabubruch in Richtung „Überwachungsstaat“, den die Vorratsdatenspeicherung mit ihren begleitenden verschärften Sicherheitsbestimmungen darstellt, jetzt auch auf nationaler Ebene zurückgenommen werden kann", so Andreas Krisch, Obmann des AKVorrat. 

Die öffentliche mündliche Verhandlung am 12. Juni ab 10.30 Uhr ist jedenfalls ein wichtiger Schritt im Verfahren und wird vom AKVorrat sehr begrüßt. Natürlich wird AKVorrat Rechtsanwalt Ewald Scheucher dort auch die Vertretung aller MitantragstellerInnen wie schon vor dem EuGH in Luxemburg in gewohnter Hochform wahrnehmen. 


Für den AKVorrat
Christof Tschohl
Schriftführer

 
 

03 April 2014

Themenschwerpunkt Informationsethik – aus der Sicht einer Mitbegründerin der – inzwischen ruhenden - AG für Informationsethik

Die Fragen zur „Internet Governance“ und zur Informationsethik, die noch vor wenigen Jahren auf den Weltgipfel-Konferenzen der Informationsgesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene – gestellt wurden, sind nicht mehr relevant. Noch vor wenigen Jahren bestand eine Art  libertärer Konsens innerhalb der losen Allianz von Firmen, NGOs (zu denen auch Bibliotheken gehörten) und Ingenieuren, die Staatsvertretern und Telecoms gegenüberstanden.

Damals – also noch vor 5-7 Jahren, glaubte man (ich auch), dass das Internet mit seiner offenen, flachen Netzwerkstruktur und den Möglichkeiten einer zeitgleichen Viele-mit-Vielen-Kommunikation die alten, den neuen Medien nicht mehr gerechten,  rostigen Institutionen der repräsentativen Demokratie erschüttern und erneuern würde. Man glaubte an die Möglichkeit eines demokratischen öffentlichen Diskurses, partizipatorische Nachrichten-Foren und wollte dabei sein bei der Errichtung einer Front der freien Rede und des freien Diskurses.

Herausgekommen sind monopolistische „Soziale Netzwerke“ wie Facebook, Google Plus und Twitter, in denen der Diskurs lediglich der Selbstdarstellung von vielen dient und auch wenn nicht, er keine politische Macht hat. Gruppen von Gleichgesinnten finden sich zusammen in „Echo-Kammern“ – abgeschlossenen Online-Umgebungen – innerhalb derer sie sich gegenseitig bestätigen. Keine Rede von Diskurs. Es gibt die Bandbreite von „like“ über Beschimpfungen bis zu strengen Maßregelungen und Ausschlüssen.

Obwohl Firmen und Betriebe, Regierungen, traditionelle Wissensinstitutionen ihre Arbeitsabläufe in den letzten Jahren drastisch verändert haben, - die Vorgänge auf deren Entscheidungsebenen aber bleiben in den alten hierarchischen Organisationsstrukturen gefangen.

D.h. im Falle unserer Arbeitsumgebungen, den Bibliotheken: wir sitzen durchgehend vor dem Bildschirm, arbeiten im Internet, die menschlichen Kontakte verlagern sich ins Internet, Fragen und Auskünfte passen sich der Software und deren Möglichkeiten an, Kataloge und komplexe Metadaten gehen verloren, weil ihre von Technikern bestimmte Darstellungsweise nach der Logik der Suchmaschine Informationen einfach wegreduziert.

Die Entscheidungen über die Arbeitsabläufe, die Investitionen, die Personalfragen, die Etablierung und Beurteilung des Nutzens welcher Software und welcher Projekte und Programme werden aber von denselben Menschen auf dieselbe unnachvollziehbare Weise getroffen, wie vor 20 Jahren und dieselbe Denkweise steht dahinter, wie im hierarchisch geprägten Denken und Arbeiten vor 20 Jahren.

Im Augenblick, wo von Entscheidungsträgern verlangt wird, ihr Denken auf die neuen Möglichkeiten abzustimmen, wird umso fester an den aus dem Beginn des 20. Jahrhunderts stammenden Begriffen und Regelungen festgehalten und versucht, das globale Internet unbedingt den alten Vorstellungen von Urheberrecht und copyright, geistigem Eigentum und Vervielfältigung, nationaler Gesetzgebung, Datenschutz, Sicherheit und Identität unterzuordnen.

An der Legitimität von Entscheidungs-Hierarchien und dem Mangel an offener Auseinandersetzung rüttelt das Internet sicher nicht.

Lehrer, Eltern, Journalisten, Prominente – und eben auch kleine Gruppen von BibliothekarInnen - können viel übers Internet sagen, wenn der Tag lang ist, aber niemand kümmert sich darum. Was tatsächlich in Internet-Foren diskutiert wird und in Peer-to-Peer-Netzwerken ausgetauscht wird, scheint in solchen Verlautbarungen genau so wenig auf, wie sie Wirkung auf die Entscheidungen in Politik und in den Betrieben haben. Diese Gruppen haben keinen Kontakt untereinander, obwohl sie vielleicht ähnliche Interessen verfolgen oder ähnliche Konzepte erarbeiten.

Netzräume sind Ereignisse ohne Verpflichtung (G. Lovink) – man kann sich (zusammen mit Habermas) Moral und Ethik für eine Welt, wie sie funktionieren sollte, wünschen, eine erarbeiten und auch soweit möglich, ihr selber folgen – aber man wird die komplexen Prozesse der unerwarteten Konfigurationen, die aus dem Nichts kommen, nach oben schießen und spurlos verschwinden, nicht beeinflussen – und genausowenig die Entscheidungs-Hierarchien in den einzelnen Institutionen, die schon längst, zumindest aber seit den Ausgliederungen in die Autonomie, nicht mehr gemeinsame Interessen verfolgen und sich gegenseitig sogar konkurrieren, - zu gemeinsamen ethischen Leitlinien verpflichten.
 
Das Web 2.0 – das übrigens schon wieder vorbei ist – lässt sich einfach bedienen,
erleichtert den sozialen Austausch und gibt den Nutzern die Möglichkeit, eigene Produktionen ins Netz zu stellen. Anfangs war es eine Spielwiese einiger Net Natives, jetzt ist es der ideale Raum für Händler und Konsumenten, auch auf dem Gebiet der Informationsvermittlung. Da inzwischen auch Religion und alle anderen Aktivitäten der geistigen Sphären nach den Gesetzen der Wirtschaft funktionieren, wird das Web 2.0 auch für Universitäten, Schulen, Bibliotheken usw. zur Selbstbewerbung und Selbstdarstellung, sowie als Ort des Konsums genutzt, über den, wenn schon kaum Kosten so doch persönliche, verwertbare Daten eingehoben werden. Weder Mitarbeiter noch Nutzer registrieren, bzw. es ist ihnen egal, bzw. sie wissen nicht, was dagegen tun, wie ihre unbezahlte Arbeit und ihr Online-Sozialleben als Profite, die nicht mehr auf der Ebene der Produktion erschaffen werden, den Firmen, die in dem Fall Bildungsinstitutionen heißen, aufgrund von Nutzerprofilen und personalisierten Zugriffen, nützen.

Habermas hat das Internet noch als informelle öffentliche Sphäre beschrieben – den Nachrichtenmedien untergeordnet. Heute ist es eher umgekehrt – die Nachrichtenmedien sind sekundäre Quellen, kauen wieder, was schon längst in Echtzeit gesendet wurde.

Das Soziale war noch vor kurzem in moralischen Kategorien zu beschreiben, gab ein Bild von etwas Denkbarem wider: der Gesellschaft.

Aber eine Gesellschaft (im Sinne von Marx, Tönnies oder Weber) existiert nicht (mehr?) und das Soziale bewirkt kurz etwas wie Einigkeit und gemeinsames Interesse, Zusammenfinden und Unterschriften leisten – aber aus diesen kurzen, zufällig gemeinsamen Aktionen entstehen keine Gruppen, die konsequent an Projekten arbeiten. Sie zerfallen genauso schnell, wie sie sich gebildet haben. Und Netzwerke, die sich selbst die Idee  kleiner Fragmente von Öffentlichkeit erschaffen, zur gegenseitigen Bestätigung ihrer von Tag zu Tag wechselnden Interessen, sind lediglich Zeitfresser.

Wenn jeder sendet, hört keiner zu. (Andrew Keen)

Das Medium ist nicht nur die Message. Das Medium ist der Geist. Es bestimmt, was wir sehen und wie wir es sehen. (Nicholas Carr)

Eine umfassende Kritik der neuen Wissens- und Informations-Kulturen gibt es noch nirgends und sie ist auch nur im Ansatz im Entstehen, weil sie zum einen anscheinend gar nicht vermisst wird und zum anderen die neuen und schnell wechselnden Kulturen nicht erfasst oder reflektiert werden.

In den klassichen Orten der Kritik - auf Bühnen, in Zeitungen und bei Diskussionen – wird kaum bzw. immer weniger über die neuesten Entwicklungen der Internet-Kultur debattiert.

Die Lichtgeschwindigkeit, nach deren Limit sich die Informationsflüsse des Internets richten, führten zu „Reglosigkeit“, schreibt Lovink. Weder bleibe jemandem die Zeit, zu reflektieren, noch sei Reflexion in der Struktur der Datenströme vorgesehen. Die Computer schreiben die Geschichte der Gesellschaft heute in Echtzeit - Erzählungen und Narrative und damit die Vermittlung verbindlicher Werte seien dadurch verschwunden.

Ende der 90er hat es eine Art Netzavantgarde gegeben, Leute mit Visionen und der Hoffnung auf die Bildung neuer globaler übernationaler Kulturen. Es gab Manifeste nach Art des kommunistischen Manifests, in denen Werte und Handlungslinien festgeschrieben wurden, wie das  Linux Manifest, Open Access Manifesto (Aaron Swartz) und Manifeste zu Open Source, Open Content, Open Education und Open Government.
Stattdessen kam es nach dem 11.9.01 zum Einfluss der Nationalstaaten, der sich in den letzten Jahren ständig ausgeweitet hat und die Gefahr breitflächiger Überwachung bringt.
Inzwischen sind überall „National Webs“ im Aufbau.
Seit ihrem Entstehen hat der Medientheoretiker Geert Lovink die Utopien begleitet, die der Entwicklung des Internets den Weg weisen sollten. Heute erscheint ihm die Avantgarde, die damals aufbrach, zerstreut und zerrieben. Wer kann noch die Meinungsführerschaft über das Netz beanspruchen?

Es gebe im Internet kein gemeinsames Ziel mehr, jeder gehe seiner eigenen Wege. Ein Jahrzehnt nach ihrem Auftauchen und ihrer rapiden Ausbreitung sei die Internetkultur zwischen widerstrebenden Kräften zerrissen. Wer darf sich heute zur Netzavantgarde berufen fühlen?

Google, z.B., die multinationale Firma, die wirtschaftliche Situation, Leben und Arbeiten z.B. auch an der Nationalbibliothek bestimmt, sowie deren Selbstverständnis und Darstellung als kulturelle Institution, Google als multinationaler Konzern und als gesellschaftsverändernde Kraft, wurde noch gar nicht soziologisch untersucht und in den Auswirkungen auf die nationalen Kulturen durchleuchtet.

Argumente gegen Google seien nur schwer zu finden, gesteht Lovink. Schließlich zwingt das Unternehmen seine Dienste niemandem auf, die Konkurrenz ist immer nur einen Klick entfernt. Für Kritik daran fehle heute auch das Handwerkszeug. Sie beschränkt sich auf „journalistische Beobachtungen, Ideologiekritik und Diskursanalyse“. Mit Google als bestimmender Kraft – was kann da eine „Informationsethik“ bewirken?

Ich war sehr froh über das Buch von Geert Lovink: Das halbwegs Soziale (2012), in dem er dazu aufruft, nicht immer wieder über die mentalen oder moralischen Auswirkungen des Netzes auf unsere Leben zu grübeln oder immer wieder das Schicksal der Nachrichten- und Verlags-Industrie zu beschwören, sondern über die neu entstehenden kulturellen Logiken, wie Echtzeit, Linking, Liking, den Aufstieg der nationalen Webs, ... nachzudenken. Konzepte im Zusammenhang mit Netzkulturen bilden sich von innen heraus, aus dem Try and Error heraus und nicht als abstrakte Ideen, die dann irgendwo drauf gesetzt werden.

Aber vielleicht ist auch die Zeit, sich über Fragen der Informationsethik – als Mitarbeiterin einer Bibliothek – den Kopf zu zerbrechen, einfach vorbei. Die technischen Entwicklungen und die daraus folgenden Umstrukturiereungen gehen dermaßen rasant vor sich und erzwingen ein noch vor wenigen Jahren undenkbares Verhalten von Anpassung und Unterordnung an und unter Kontroll- und Überwachungs-Strategien, dass der Ruf nach einem verbindlichen Ethik-Kodex sehr unzeitgemäß und gestrig wirkt. Ein solcher Kodex müsste ohnehin von Tag zu Tag überarbeitet und angepasst werden.

Es ist schon genug damit zu tun, den betrieblichen Datenschutz, und die Gebarung der einzelnen Institutionen im Hinblick auf die Gesetze zu Urheberrecht, Copyright, Überwachung, Vorratsdatenspreicherung, zu beobachten und im Rahmen von Betriebsrat, Gewerkschaft oder Arbeiterkammer auf Einhaltung dieser Gesetze zu pochen.

Jedenfalls vermute ich, dass meine Ratlosigkeit und Resignation bezüglich der Fragen der Informationsethik in den letzten Jahren nur wiederspiegelt, dass diese Resignation nicht nur mein ganz persönliches Unvermögen ist.

Zitiert aus
Geert Lovink: Das halbwegs Soziale – transcript 2012
Informationsethik-Seminaren von Prof. Fritz Betz in den Jahren 2006 – 2010
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.03.2013, Nr. 59, S. 29: 
Datengeschenke sind Danaergeschenke
 
Bezogen auf
Michael Geists Blog (ACTA, CETA, Spyware, Copyright, …)
 
quintessenz (Überwachung, Chat, Facebook, Web 2.0, Datenschutz, Liquid Democracy, Vorratsdatenspeicherung …)
 
DIE ZEIT, 31.10.2012 Nr. 45 Seite 003 / Politik : Ausgeschwärmt (Web 2.0 Kritik, Google…)
DIE ZEIT, 18.10.2012 Nr. 43 Seite 021 / Wirtschaft : Falsche Verbündete (Google, Facebook, …)
Die ZEIT Nr. 16 vom 08.04.2009 Seite 036 / Wissen : Das Denken ist frei (Heidelberger Appell, Urheberrechte…)
 http://bit.ly/1pPvbs2   informationsfreiheit schwindet – falter 2014